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Schnell & einfach einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Stuttgart kontaktieren!

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damit wir stets in Ihrem besten Interesse handeln können.

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haben Sie als unverschuldete Person zu erwarten.

In max. 48 Stunden

ist Ihr Unfallgutachten fertig und an die Versicherung geschickt.

Was Sie bei einem Unfall beachten sollten:

Jetzt Kfz-Gutachter anrufen:
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1. DGD Kfz-Gutachter in Stuttgart hinzuholen

Als geschädigte Person besitzen Sie das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sämtliche Kosten werden von der Versicherung der Gegenseite gezahlt.

2. Kfz-Sachverständiger direkt kontaktieren

Sie können uns ganz einfach anrufen oder uns eine Nachricht schicken. Unsere Kfz-Gutachter in Stuttgart werden schnellstmöglich zu Ihnen vor Ort kommen.

3. Erstellung Ihres Schadensgutachtens

In höchstens 48 Stunden wird Ihr fertig ausgearbeitetes Schadensgutachten fertig gestellt sein uns an die Versicherung geschickt worden sein – alles wird für Sie erledigt!

DGD Deutsche Gutachter Dienst

Mit einem großen Netzwerk für Sie da

Deutschlandweit Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Wir sind ein junges digitalisiertes Unternehmen und stehen für Qualität und Nachhaltigkeit.

Alles elektronisch und ohne Papier und das Beste: Für jeden Auftrag pflanzen wir mehrere Bäume!

Umweltbewusste Kfz-Gutachter in Stuttgart

Holen Sie das Meiste aus Ihrem Schaden raus. Kontaktieren Sie Ihren Kfz-Sachverständiger!

FAQ - Alle Antworten auf einen Blick:

Ja! Wenn Sie an dem Unfall unverschuldet sind, gibt Ihnen der Deutsche Staat das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuholen. Zwar kann Ihnen von Ihrer Versicherung oder der Gegenseite einer angeboten werden, jedoch müssen Sie diese nicht annehmen. 

 

Der Kfz-Sachverständiger den Sie hinzuziehen, kostet Sie nichts, wenn Sie am Unfall unverschuldet sind! Das Honorar wird komplett von der Versicherung der Gegenseite gezahlt.

Ja! Genauso wie Sie sich einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl aussuchen können, haben Sie auch das Recht auf die freie Auswahl der Werkstatt, in welcher der entstandene Schaden repariert werden soll.

Hierbei empfehlen wir vom Deutschen Gutachter Dienst Ihnen, der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung vorzulegen. Sie können diese entweder über die Werkstatt oder direkt bei der gegnerischen Versicherung anfordern. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.

Nichtsdestotrotz lohnt es sich für Sie öfters, sich einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Stuttgart zu suchen, da wir dank unserer Expertise auch Schäden finden, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.

Als Geschädigter müssen Sie nicht darauf warten, dass der Unfallverursacher den Schaden seiner Versicherung meldet. Sie können auch direkt von der Versicherung der Gegenseite Schadensersatz verlangen.

Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen, sich erst an uns oder einen anderen unabhängigen Kfz-Gutachter zu melden. Wir arbeiten lediglich in Ihrem Interessen und finden dank unserer Expertise auch die kleinesten Schäden.

 

Sie müssen nichts. Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie den Schaden nicht reparieren lassen wollen oder eine Werkstatt kennen, die Ihnen wesentlich günstiger die Sachen reparieren kann, dürfen Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen.

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