Wo bist Du oder wo steht Dein verunfalltes Fahrzeug?
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- flexible deutschlandweit
- 24-Stunden Garantie
- 24-Stunden Soforthilfe
- Ø 23 Min Termin
- digital & papierlos
Ablauf
- Wunschort bestimmen,
- dann Gutachter wählen,
- Termin vereinbaren und
- wir managen alles für Dich.
- Als geschädigte Person erhältst Du ein unabhängiges Kfz-Schadensgutachten kostenlos. Die Rechnung übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers.
Partner des Vertrauens
Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. bekräftigen wir unsere Verpflichtung zur Qualität und Zuverlässigkeit. Unsere Kunden profitieren direkt von den strengen Standards und der Expertise, die diese Mitgliedschaft mit sich bringt.
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Wir sind mit 5.0 Sternen auf Google bewertet.
Starte das Video und erfahre, wie Du im Schadensfall am besten handelst.
So einfach zum Gutachten
Wenn Du Geschädigter bist übernimmt die haftende Versicherung die Kosten, deshalb sichere Dir Deinen Ansprüche mit unserer Hilfe. Melde Dich telefonisch, digital über unsere Kontaktformular oder buche direkt über unseren integrierten Kalender einen Termin.
Wir setzen uns sofort mit Dir in Verbindung.
Wir kommen zu Deinem Wunschort und nehmen den Schaden in circa 20-30 Minuten auf. Dein Auftrag wird dank branchenführender Technologien digital, schnell und effektiv abgewickelt. Wir bieten Dir auch die Möglichkeit, Dich über einen spezialisierten Kfz-Rechtsanwalt abzusichern.
Dir stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Entweder lässt Du Dir die Schadenssumme auszahlen oder Du bringst Dein Auto zur Reparatur in eine Fachwerkstatt Deiner Wahl.
Da Deine Ansprüche nun durch das Gutachten gesichert sind, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Stets ein Kfz-Gutachter
in Deiner Nähe
In der ganzen Bundesrepublik stehen wir Dir im Schadensfall zur Seite – egal wo Du bist, der nächste Kfz-Gutachter ist in Deiner Nähe.
Gutachter
wählen
Wenn Du nicht für den Unfall verantwortlich bist, hast Du einen Anspruch auf die freie Wahl Deines Kfz-Gutachters.
Langjährige
Expertise
All unsere Partner sind sorgsam von uns ausgewählt, erkennen jeden Schaden und handeln in Deinem Interesse.
Das Team
Matthias Bauer
Über meine Person
Daniel L. Aguirre
Über meine Person
Victoria Holl
Über meine Person
Paul Köhler
Über meine Person
Gute Gründe
um einen Kfz-Gutachter zu beauftragen
Beratung vor Ort
Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort oder führen Sie zu einer Kfz Werkstatt. Anschließend nehmen wir Ihren Schaden auf und erstellen für Sie das Kfz-Gutachten.
Wertminderung & Nutzungsausfall
Neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug sind Sie natürlich auch für die Umstände und den Wertverlust zu entschädigen. Diese Posten werden von uns selbstverständlich übernommen.
Auf keinen Kosten sitzen bleiben
Die gegnerische Versicherung bezahlt den Schaden der Ihnen entstanden ist. Dieser wird vom Sachverständigen ermittelt und der gegnerischen Versicherung dargestellt.
Exakte Schadenhöhe
Die bei ihnen entstandene Schadenhöhe wird, im Gegensatz zum bekannten Kostenvoranschlag, exakt bestimmt. Das aufgestellte Prognoserisiko liegt beim Sachverständigen.
Komplette Rundumbetreuung
Wir helfen Ihnen! Vom Schadensfall bis hin zur Abrechnung mit der Versicherung können Sie auf uns zählen!
Anerkannt & professionell
Wir erstellen professionelle Schadengutachten deutschlandweit! Mit über 65 Partnern!
Schaden360
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Insofern Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben, bieten wir Ihnen zur Abwicklung der Schadensansprüche die Kooperation mit Schaden360 an.
www.schaden360.de
Schaden melden
Hast Du die Daten vollständig ausgefüllt, dann melden wir uns zeitnah bei Dir und stimmen einen Termin ab. Anschließend nehmen wir den Schaden auf und setzen uns für Deine Ansprüche ein. Das Gutachten ist innerhalb von 24 Stunden bei allen Beteiligten!
Häufige Fragen
Wie können wir Ihnen helfen? Der DGD hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kfz Unfallgutachten für Sie einfach, schnell und unkompliziert abzuwickeln, sodass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die wesentlichen Dinge im Leben richten können.
Das bedeutet für Sie: Wir klären alles mit der gegnerischen Versicherung & Ihrem Anwalt oder stellen Ihnen einen hochqualifizierten Rechtsbeistand zur Seite. Jederzeit können Sie uns erreichen unter: 0800 009 5000
Ist das Kfz-Gutachten für mich kostenlos?
Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Das bedeutet, Ihr Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt zu 100% die Schuld. Unser Honorar rechnen wir immer mit der gegnerischen Versicherung ab, sprich mit der Versicherung des Unfallverursachers.
Wann kann ich mein Fahrzeug reparieren?
Im Falle eines Haftpflichtschadens und nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.
Kann ich mein Auto in jeder Werkstatt reparieren lassen?
Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.
Was ist der Unterschied zwischen einer fiktiven und konkreten Abrechnung?
Bei der konkreten Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands, welchen Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Das heißt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und fachmännisch in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt wird.
Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um die Form des monetären Schadensersatzes auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Umgangssprachlich sagt man dazu auch „man lässt sich den Schaden ausbezahlen“. Bei der fiktiven Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Recht hat, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an Sie zu bezahlen. Des Weiteren wird bei der fiktiven Abrechnung immer nur der Nettobetrag an Sie bezahlt.
Wann habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?
Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.
Ab wann habe ich Anspruch auf ein Kfz-Gutachten?
Sie haben einen Anspruch auf ein Kfz-Gutachten, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Sie der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, dürfen Sie gerne einen unserer Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.
Wann ist ein Unfall ein Haftpflichtschaden und wann ein Kaskoschaden?
Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.
Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.
Ist es sinnvoll einen Anwalt bei der Schadensabwicklung einzuschalten?
Wir empfehlen prinzipiell immer einen Rechtsbeistand bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche. Bei eindeutiger Schuld des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts ebenfalls die gegnerische Versicherung. Haben Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, sind Sie definitiv abgesichert.
Doch noch eine andere Frage? Melden Sie sich gerne per E-Mail an info@deutscher-gutachter-dienst.de oder rufen uns unter 0800 009 5000 an.