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Partner des Vertrauens

Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. bekräftigen wir unsere Verpflichtung zur Qualität und Zuverlässigkeit. Unsere Kunden profitieren direkt von den strengen Standards und der Expertise, die diese Mitgliedschaft mit sich bringt.

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Wir sind mit 5.0 Sternen auf Google bewertet.

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So einfach zum Gutachten

Wenn Du Geschädigter bist übernimmt die haftende Versicherung die Kosten, deshalb sichere Dir Deinen Ansprüche mit unserer Hilfe. Melde Dich telefonisch, digital über unsere Kontaktformular oder buche direkt über unseren integrierten Kalender einen Termin.

Wir setzen uns sofort mit Dir in Verbindung.

Wir kommen zu Deinem Wunschort und nehmen den Schaden in circa 20-30 Minuten auf. Dein Auftrag wird dank branchenführender Technologien digital, schnell und effektiv abgewickelt. Wir bieten Dir auch die Möglichkeit, Dich über einen spezialisierten Kfz-Rechtsanwalt abzusichern.

Dir stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Entweder lässt Du Dir die Schadenssumme auszahlen oder Du bringst Dein Auto zur Reparatur in eine Fachwerkstatt Deiner Wahl. 

Da Deine Ansprüche nun durch das Gutachten gesichert sind, übernimmt die Versicherung die Kosten.

erfasste Unfälle 2021
1
durchschnittliche Schadenshöhe
1
der PKW erhalten Wertminderung
1 %

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in Deiner Nähe

In der ganzen Bundesrepublik stehen wir Dir im Schadensfall zur Seite – egal wo Du bist, der nächste Kfz-Gutachter ist in Deiner Nähe.

Gutachter
wählen

Wenn Du nicht für den Unfall verantwortlich bist, hast Du einen Anspruch auf die freie Wahl Deines Kfz-Gutachters.

Langjährige
Expertise

All unsere Partner sind sorgsam von uns ausgewählt, erkennen jeden Schaden und handeln in Deinem Interesse.

Das Team

Matthias Bauer

Leiter des Schadensmanagement

Über meine Person

Hallo, ich bin Matthias Bauer und sorge dafür, dass die Versicherung Ihr Kfz-Gutachten in kürzester Zeit erhält, sodass Du nicht lange auf Deine Ansprüche wartest. Bei der Schadensabwicklung Deines Haftpflichtschadens bin ich Dein persönlicher Ansprechpartner.
Kontakt speichern

Daniel L. Aguirre

Geschäftsführer

Über meine Person

Hallo, ich bin Daniel L. Aguirre, der Gründer des DGDs. Ich sorge dafür, dass unsere Mitarbeiter alle Möglichkeiten haben, um Dir den best-möglichen Service zu garantieren.
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Victoria Holl

Customer Success Managerin

Über meine Person

Hallo, ich bin Victoria Holl. Ich unterstütze dich dabei, Schäden so schnell abzuwickeln, wie sie auftreten.
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Paul Köhler

Teilhaber / Software

Über meine Person

Hallo, ich bin Paul Köhler und führe die Entwicklung. Ich bin zuständig für die digitale Infrastruktur und sorge zum Beispiel dafür, dass Deine persönlichen Daten in Sicherheit sind.
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Gute Gründe

um einen Kfz-Gutachter zu beauftragen​

Beratung vor Ort

Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort oder führen Sie zu einer Kfz Werkstatt. Anschließend nehmen wir Ihren Schaden auf und erstellen für Sie das Kfz-Gutachten.

Wertminderung & Nutzungsausfall
 

Neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug sind Sie natürlich auch für die Umstände und den Wertverlust zu entschädigen. Diese Posten werden von uns selbstverständlich übernommen.

Auf keinen Kosten sitzen bleiben

Die gegnerische Versicherung bezahlt den Schaden der Ihnen entstanden ist. Dieser wird vom Sachverständigen ermittelt und der gegnerischen Versicherung dargestellt.

Exakte Schadenhöhe

Die bei ihnen entstandene Schadenhöhe wird, im Gegensatz zum bekannten Kostenvoranschlag, exakt bestimmt. Das aufgestellte Prognoserisiko liegt beim Sachverständigen.

Komplette Rundumbetreuung

Wir helfen Ihnen! Vom Schadensfall bis hin zur Abrechnung mit der Versicherung können Sie auf uns zählen!

Anerkannt & professionell

Wir erstellen professionelle Schadengutachten deutschlandweit! Mit über 65 Partnern!

Schaden360

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH​

Insofern Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben, bieten wir Ihnen zur Abwicklung der Schadensansprüche die Kooperation mit Schaden360 an.

Wir sind eine bundesweit tätige auf alle Rechtsgebiete rund um das Automobil spezialisierte Kanzlei! Wir beraten Sie gerne in den Bereichen - Unfallschadenabwicklung/digitales Schadenmanagement: Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte und Entschädigungen nach Unfallschäden.
Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

www.schaden360.de

Schaden melden

Nach voll­ständiger Daten­eingabe melden wir uns zeitnah, vereinbaren einen Termin und kümmern uns um Deine Ansprüche. Das Gutachten ist innerhalb von 24 Stunden verfügbar!

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Häufige Fragen

Wie können wir Ihnen helfen? Der DGD hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kfz Unfallgutachten für Sie einfach, schnell und unkompliziert abzuwickeln, sodass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die wesentlichen Dinge im Leben richten können.

Das bedeutet für Sie: Wir klären alles mit der gegnerischen Versicherung & Ihrem Anwalt oder stellen Ihnen einen hochqualifizierten Rechtsbeistand zur Seite. Jederzeit können Sie uns erreichen unter: 0800 009 5000

Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Das bedeutet, Ihr Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt zu 100% die Schuld. Unser Honorar rechnen wir immer mit der gegnerischen Versicherung ab, sprich mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Im Falle eines Haftpflichtschadens und nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.

Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.

Bei der konkreten Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands, welchen Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Das heißt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und fachmännisch in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt wird.

 

Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um die Form des monetären Schadensersatzes auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Umgangssprachlich sagt man dazu auch „man lässt sich den Schaden ausbezahlen“. Bei der fiktiven Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Recht hat, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an Sie zu bezahlen. Des Weiteren wird bei der fiktiven Abrechnung immer nur der Nettobetrag an Sie bezahlt.

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.

Sie haben einen Anspruch auf ein Kfz-Gutachten, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Sie der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, dürfen Sie gerne einen unserer Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.

 

Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.

Wir empfehlen prinzipiell immer einen Rechtsbeistand bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche. Bei eindeutiger Schuld des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts ebenfalls die gegnerische Versicherung. Haben Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, sind Sie definitiv abgesichert.

Doch noch eine andere Frage? Melden Sie sich gerne per E-Mail an info@deutscher-gutachter-dienst.de oder rufen uns unter 0800 009 5000 an.