Gerechtigkeit
ist Nahe.
Deutschlandweit im Kampf für Betroffene von Kfz-Schäden.
Ein unschuldiger Unfall bedeutet oft einen langen Weg zur gerechten Entschädigung.
Wir stehen auf Ihrer Seite und setzen uns entschlossen für Ihre Rechte ein. Mit unabhängigen Gutachten und kostenloser juristischer Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre Ansprüche gegen Versicherungen rechtssicher durchgesetzt werden.
Handeln Sie jetzt – sparen Sie Zeit und Nerven mit unserer Unterstützung!
- Kostenfreie juristische Erstberatung
- 500 Partner Deutschlandweit
- 24/7 - Immer erreichbar
- Keine Fahrtkosten
Wir sind mit 5.0 Sternen auf Google bewertet.

Sachverständiger

In nur 4
einfachen Schritten
zu Ihrem Geld und Recht.
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Mehr Informationen2
Fahrzeug wird
begutachtet.
Ein Sachverständiger kommt zu Ihnen – ob nach Hause, zur Werkstatt oder an den Unfallort.
Vor Ort wird das Fahrzeug geprüft und rechtssicher dokumentiert.
Sie erhalten bei Bedarf kostenfreie Ersteinschätzung und Hinweise zur juristischen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
3
Versicherung erhält Gutachten.
Unser qualifiziertes Gutachterteam erstellt ein unabhängiges Schadengutachten.
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Versicherung – für eine reibungslose Abwicklung.
Dabei steht für uns im Fokus: Ihre Ansprüche vollständig zu sichern.
4
Versicherung
zahlt.
In vielen Fällen erfolgt die Zahlung direkt durch die gegnerische Versicherung.
Sollte es jedoch zu einer abweichenden Haftung (z. B. Teilschuld) kommen, informieren wir Sie rechtzeitig und transparent.
Unser Ziel: Eine faire Lösung – ohne versteckte Kosten. Damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Finde einen Kfz-Gutachter in Deiner Nähe.
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Mehr InformationenErlauben Sie die Standortfreigabe und drücken Sie auf ‚Suche‘, um schnell den passenden Gutachter in Ihrer Nähe zu finden.
- flexible deutschlandweit
- 24-Stunden Garantie
- 24-Stunden Soforthilfe
- Ø 23 Min Termin
- digital & papierlos
So einfach zum Gutachten
Wenn Sie geschädigt sind, übernimmt in der Regel die haftende Versicherung die Kosten.
Sichern Sie deshalb Ihre Ansprüche mit unserer Hilfe.
Melden Sie sich telefonisch, über unser Kontaktformular oder buchen Sie direkt einen Termin in unserem integrierten Kalender.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Wir kommen an den Ort Ihrer Wahl und nehmen den Schaden in etwa 20–30 Minuten auf.
Ihr Auftrag wird dank führender Technologien digital, schnell und effektiv bearbeitet.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie zusätzlich durch einen spezialisierten Kfz-Rechtsanwalt – für maximale rechtliche Sicherheit.
Sie haben die Wahl:
Lassen Sie sich die Schadenssumme auszahlen oder bringen Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur in eine Werkstatt Ihrer Wahl.
Unser Gutachten dokumentiert die Schäden nachvollziehbar und objektiv. Auf dieser Basis prüfen Versicherer in der Regel eine direkte Kostenübernahme.
Stets in der Nähe
In der ganzen Bundesrepublik stehen wir Ihnen im Schadensfall zur Seite – egal wo Sie sind, der nächste Kfz-Gutachter ist in Ihrer Nähe.
Gutachter
wählen
Wenn Sie nicht für den Unfall verantwortlich sind, haben Sie einen Anspruch auf die freie Wahl eines Kfz-Gutachters.
Langjährige
Expertise
All unsere Partner sind sorgsam von uns ausgewählt, qualifiziert, erkennen jeden Schaden und handeln vollkommen unabhängig.
Das Team

Matthias Bauer
Über meine Person

Daniel L. Aguirre
Über meine Person

Victoria Holl
Über meine Person

Paul Köhler
Über meine Person
Gute Gründe
um einen Kfz-Gutachter zu beauftragen
Beratung vor Ort
Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort oder führen Sie zu einer Kfz Werkstatt. Anschließend nehmen wir Ihren Schaden auf und erstellen für Sie das Kfz-Gutachten.
Wertminderung & Nutzungsausfall
Neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug sind Sie natürlich auch für die Umstände und den Wertverlust zu entschädigen. Diese Posten werden von uns selbstverständlich übernommen.
Auf keinen Kosten sitzen bleiben
Die gegnerische Versicherung bezahlt den Schaden der Ihnen entstanden ist. Dieser wird vom Sachverständigen ermittelt und der gegnerischen Versicherung dargestellt.
Exakte Schadenhöhe
Die bei ihnen entstandene Schadenhöhe wird, im Gegensatz zum bekannten Kostenvoranschlag, exakt bestimmt. Das aufgestellte Prognoserisiko liegt beim Sachverständigen.
Komplette Rundumbetreuung
Wir helfen Ihnen! Vom Schadensfall bis hin zur Abrechnung mit der Versicherung können Sie auf uns zählen!
Anerkannt & professionell
Wir erstellen professionelle Schadengutachten deutschlandweit! Mit über 500 Partnern!
Schaden melden
Nach vollständiger Dateneingabe melden wir uns zeitnah, vereinbaren einen Termin und kümmern uns um Deine Ansprüche. Das Gutachten ist innerhalb von 24 Stunden verfügbar!
Pflichtfelder = *
Häufige Fragen
Wie können wir Ihnen helfen? Der DGD hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kfz Unfallgutachten für Sie einfach, schnell und unkompliziert abzuwickeln, sodass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die wesentlichen Dinge im Leben richten können.
Das bedeutet für Sie: Wir klären alles mit der gegnerischen Versicherung & Ihrem Anwalt oder stellen Ihnen einen hochqualifizierten Rechtsbeistand zur Seite. Jederzeit können Sie uns erreichen unter: 0800 009 5000
Ist das Kfz-Gutachten für mich kostenlos?
Wenn der Unfallgegner die alleinige Verantwortung trägt und dessen Versicherung zur Regulierung verpflichtet ist, entstehen im Regelfall für Sie keine direkten Kosten für das Gutachten.
Wann kann ich mein Fahrzeug reparieren?
Im Falle eines Haftpflichtschadens und nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.
Kann ich mein Auto in jeder Werkstatt reparieren lassen?
Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.
Was ist der Unterschied zwischen einer fiktiven und konkreten Abrechnung?
Bei der konkreten Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands, welchen Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Das heißt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und fachmännisch in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt wird.
Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um die Form des monetären Schadensersatzes auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Umgangssprachlich sagt man dazu auch „man lässt sich den Schaden ausbezahlen“. Bei der fiktiven Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Recht hat, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an Sie zu bezahlen. Des Weiteren wird bei der fiktiven Abrechnung immer nur der Nettobetrag an Sie bezahlt.
Wann habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug?
Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.
Ab wann habe ich Anspruch auf ein Kfz-Gutachten?
Sie haben einen Anspruch auf ein Kfz-Gutachten, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Sie der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, dürfen Sie gerne einen unserer Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.
Wann ist ein Unfall ein Haftpflichtschaden und wann ein Kaskoschaden?
Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.
Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.
Ist es sinnvoll einen Anwalt bei der Schadensabwicklung einzuschalten?
Wir empfehlen prinzipiell immer einen Rechtsbeistand bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche. Bei eindeutiger Schuld des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts ebenfalls die gegnerische Versicherung. Haben Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, sind Sie definitiv abgesichert.
Doch noch eine andere Frage? Melden Sie sich gerne per E-Mail an info@deutscher-gutachter-dienst.de oder rufen uns unter 0800 009 5000 an.

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Freiheit für Alle.