Autounfall?

Kein Ding.
Mach's wie Sofia.

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Hier bist Du in guten Händen

Wir erstellen Dir ein Kfz Gutachten,
kümmern uns um einen Fachanwalt
und einen Reparaturbetrieb.

Das Kfz Gutachten und alle damit einhergehenden Dienstleistungen werden zur Verfügung gestellt von der DGD Deutscher Gutachter Dienst GmbH.

oder einen Kfz Gutachter finden

Ihre Wahl.

Bitte geben Sie Ihren Standort an, Ihre Postleitzahl ein oder suchen sich einen unserer qualifizierten 65 Partner auf der Deutschlandkarte aus.

Unsere Partner fahren zu Ihnen oder empfangen Sie gerne an Ihrem Wunschstandort, nehmen den Schaden auf und Sie, die gegnerische Versicherung und ggf. Ihr Anwalt erhalten in kürzester Zeit ein vollwertiges Kfz Gutachten.

150 DGD Partner

in der Bundesrepublik.

Der DGD tritt für seine Kunden, die Geschädigten, ein
und fertigt professionelle Kfz-Schadensgutachten an, die mit größtem Sachverstand angefertigte sind.

Anschließend haben Geschädigte die Wahl:
Lässt man den Wert des Schadens auszahlen oder Direkt reparieren?

Unsere Partner nutzen DGD Direkt. Eine App entwickelt, um Deine Bedürfnisse möglichst schnell zu erfüllen.

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Nutzen Sie das Online-Formular oder rufen Sie uns unverbindlich an und Ihnen wird geholfen.

Kfz-Unfälle 2019 in Deutschland
1
durchschnittliche Schadenshöhe
1
der PKW erhalten Wertminderung
1 %

Stets ein Kfz-Gutachter
in Ihrer Nähe

In der ganzen Bundesrepublik stehen Ihnen unsere Partner im Schadensfall zur Seite – egal wo Sie sind, der nächste Kfz-Gutachter ist nicht weit entfernt.

Gutachter
wählen

Wenn Du nicht für den Unfall verantwortlich bist, hast Du einen Anspruch auf die freie Wahl Deines Kfz-Gutachters.

Langjährige
Expertise

All unsere Partner sind sorgsam von uns ausgewählt worden, um Ihnen den besten Service zu bieten! Unseren Kfz-Gutachtern entgeht kein Schaden!

Das Team

Matthias Bauer

Leiter Schadensmanagement

Über meine Person

Hallo, ich bin Matthias Bauer und sorge dafür, dass die Versicherung Ihr Kfz-Gutachten in kürzester Zeit erhält, sodass Sie nicht lange auf Ihre Ansprüche warten müssen. Des weiteren bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner, bei der Schadensabwicklung Ihres Haftpflichtschadens.
Kontakt speichern

Daniel L. Aguirre

Geschäftsführer

Über meine Person

Hallo, ich bin Daniel L. Aguirre und sorge dafür, dass unsere Mitarbeiter alle Möglichkeiten haben, um Ihnen den best-möglichen Service zu garantieren.
Jetzt Kfz-Gutachter finden

Tom Schwarz

Vertriebsmitarbeiter

Über meine Person

Hallo, ich bin Tom Schwarz, Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Partner vom DGD werden wollen.
Jetzt Kfz-Gutachter finden

Paul Köhler

Leiter Entwicklung

Über meine Person

Hallo, ich bin Paul Köhler und führe die Entwicklung. Ich bin zuständig für die digitale Infrastruktur, damit sorge ich dafür, dass Ihre persönlichen Daten in Sicherheit sind.
Jetzt Kfz-Gutachter finden

Bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen!

100% Empfehlung

unserer Kunden

Gute Gründe

um einen Kfz-Gutachter zu beauftragen​

Beratung vor Ort

Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort oder führen Sie zu einer Kfz Werkstatt. Anschließend nehmen wir Ihren Schaden auf und erstellen für Sie das Kfz-Gutachten.

Wertminderung & Nutzungsausfall
 

Neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug sind Sie natürlich auch für die Umstände und den Wertverlust zu entschädigen. Diese Posten werden von uns selbstverständlich übernommen.

Auf keinen Kosten sitzen bleiben

Die gegnerische Versicherung bezahlt den Schaden der Ihnen entstanden ist. Dieser wird vom Sachverständigen ermittelt und der gegnerischen Versicherung dargestellt.

Exakte Schadenhöhe

Die bei ihnen entstandene Schadenhöhe wird, im Gegensatz zum bekannten Kostenvoranschlag, exakt bestimmt. Das aufgestellte Prognoserisiko liegt beim Sachverständigen.

Komplette Rundumbetreuung

Wir helfen Ihnen! Vom Schadensfall bis hin zur Abrechnung mit der Versicherung können Sie auf uns zählen!

Anerkannt & professionell

Wir erstellen professionelle Schadengutachten deutschlandweit! Mit über 65 Partnern!

Schaden360

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH​

Insofern Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben, bieten wir Ihnen zur Abwicklung der Schadensansprüche die Kooperation mit Schaden360 an.

Schaden360
Wir sind eine bundesweit tätige auf alle Rechtsgebiete rund um das Automobil spezialisierte Kanzlei! Wir beraten Sie gerne in den Bereichen - Unfallschadenabwicklung/digitales Schadenmanagement: Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte und Entschädigungen nach Unfallschäden.
Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

www.schaden360.de

Keine Zeit verlieren. Wir regeln das für Sie!

Häufige Fragen

FAQ

Wie können wir Ihnen helfen? Der DGD hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kfz Unfallgutachten für Sie einfach, schnell und unkompliziert abzuwickeln, sodass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die wesentlichen Dinge im Leben richten können.

Das bedeutet für Sie: Wir klären alles mit der gegnerischen Versicherung & Ihrem Anwalt oder stellen Ihnen einen hochqualifizierten Rechtsbeistand zur Seite. Jederzeit können Sie uns erreichen unter: 0800 009 5000

Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Das bedeutet, Ihr Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt zu 100% die Schuld. Unser Honorar rechnen wir immer mit der gegnerischen Versicherung ab, sprich mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Im Falle eines Haftpflichtschadens und nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.

Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.

Bei der konkreten Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands, welchen Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Das heißt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und fachmännisch in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt wird.

 

Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um die Form des monetären Schadensersatzes auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Umgangssprachlich sagt man dazu auch „man lässt sich den Schaden ausbezahlen“. Bei der fiktiven Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Recht hat, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an Sie zu bezahlen. Des Weiteren wird bei der fiktiven Abrechnung immer nur der Nettobetrag an Sie bezahlt.

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.

Sie haben einen Anspruch auf ein Kfz-Gutachten, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Sie der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, dürfen Sie gerne einen unserer Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.

 

Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.

Wir empfehlen prinzipiell immer einen Rechtsbeistand bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche. Bei eindeutiger Schuld des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts ebenfalls die gegnerische Versicherung. Haben Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, sind Sie definitiv abgesichert.

Doch noch eine andere Frage? Melden Sie sich gerne per E-Mail an info@deutscher-gutachter-dienst.de oder rufen uns unter 0800 009 5000 an.

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