Natürlich! Als Geschädigte*r haben Sie das Recht, den entstandenen Schaden an Ihrem Auto, in einer Werkstatt Ihrer Wahl beheben zu lassen. Sollten Sie den Schaden direkt reparieren wollen, lassen Sie sich von der Werkstatt eine Reparatur-Übernahmekosten-Erklärung geben. Die Versicherung rechnet dann direkt mit der Werkstatt ab.
Nichtsdestotrotz empfehlen wir von Deutschen Gutachter Dienst Ihnen, vor jeder Reparatur einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Frankfurt herbeizuholen. Dank unserer Expertise entgeht uns kein Schaden – auch versteckte Schäden, die man nicht sofort sieht, finden wir. Deswegen lohnt es sich immer, erst einen Kfz-Sachverständiger den Schaden bewerten zu lassen.