Kfz-Unfälle 2019 in Deutschland
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durchschnittliche Schadenshöhe
1
€
der PKW erhalten Wertminderung
1
%
und wählen einen unserer Partner aus und Ihnen wird ganzheitlich geholfen.
Wir haben in der gesamten Bundesrepublik Partner, die Ihnen im Schadensfall zur Seite stehen. Egal wo Sie sich befinden – es ist stets ein Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe!
Wenn Sie nicht am Unfall nicht die Schuld tragen, besitzen Sie einen Anspruch auf die freie Wahl Ihres Kfz-Gutachters. Und das Beste hierbei – Sie zahlen nichts!
Sämtliche unserer Partner wurden sorgsam von uns ausgewählt, um stets in Ihrem besten Interesse zu handeln. Unseren Kfz-Gutachtern entgeht kein Schaden!
Wir fahren an die Stelle, wo Sie unsere Hilfe benötigen. Dort angekommen nehmen wir unverzüglich den entstandenen Schaden auf und erstellen Ihr Schadensgutachten - komplett kostenlos!
Neben dem Schaden fließt in das endgültige Unfallgutachten auch der durch den Unfall entstandenen Wertverlust sowie die Kosten, die der Nutzungsausfall verursacht, mit ein.
Als Geschädigter übernimmt die gegnerische Versicherung den gesamten schaden, der von Kfz-Gutachter für Elektroautos und Hybride ermittelt wird.
Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ermitteln wir die exakte Schadenshöhe. Das aufgestellte Prognoserisiko liegt dabei selbstverständlich beim Sachverständiger.
Vom Schadensfall bis hin zur endgültigen Schadensabrechnung mit der Versicherung sind wir an Ihrer Seite und helfen Ihnen!
Mit über 40 Partnern in der gesamten Bundesrepublik erstellen wir professionelle Schadensgutachten!
Schaden360 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
www.schaden360.de
Wie können wir Ihnen helfen? Der DGD hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kfz Unfallgutachten für Sie einfach, schnell und unkompliziert abzuwickeln, sodass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die wesentlichen Dinge im Leben richten können.
Das bedeutet für Sie: Wir klären alles mit der gegnerischen Versicherung & Ihrem Anwalt oder stellen Ihnen einen hochqualifizierten Rechtsbeistand zur Seite. Jederzeit können Sie uns erreichen unter: 0800 009 5000
Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Das bedeutet, Ihr Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt zu 100% die Schuld. Unser Honorar rechnen wir immer mit der gegnerischen Versicherung ab, sprich mit der Versicherung des Unfallverursachers.
Im Falle eines Haftpflichtschadens und nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.
Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.
Bei der konkreten Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands, welchen Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Das heißt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und fachmännisch in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt wird.
Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um die Form des monetären Schadensersatzes auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Umgangssprachlich sagt man dazu auch „man lässt sich den Schaden ausbezahlen“. Bei der fiktiven Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Recht hat, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an Sie zu bezahlen. Des Weiteren wird bei der fiktiven Abrechnung immer nur der Nettobetrag an Sie bezahlt.
Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.
Sie haben einen Anspruch auf ein Kfz-Gutachten, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Sie der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, dürfen Sie gerne einen unserer Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.
Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.
Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.
Wir empfehlen prinzipiell immer einen Rechtsbeistand bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche. Bei eindeutiger Schuld des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts ebenfalls die gegnerische Versicherung. Haben Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, sind Sie definitiv abgesichert.
Doch noch eine andere Frage? Melden Sie sich gerne per E-Mail an info@deutscher-gutachter-dienst.de oder rufen uns unter 0800 009 5000 an.
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