Sie hatten mit Ihrem Elektroauto oder Hybrid einen Unfall und sind nicht schuld?

Wir kümmern uns um einen Fachanwalt, Reparaturbetrieb und das gesamte Schadensmanagement.

Ältester Bundesverband für Sachverständige & Gutachter
1 Auftrag = 1 Baum wird zertifiziert gepflanzt.

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Kunden sagen über uns

Kfz-Unfälle 2019 in Deutschland
1
durchschnittliche Schadenshöhe
1
der PKW erhalten Wertminderung
1 %

Stets in der Nähe mit einem Kfz-Gutachter

Wir haben in der gesamten Bundesrepublik Partner, die Ihnen im Schadensfall zur Seite stehen. Egal wo Sie sich befinden – es ist stets ein Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe!

Kostenloses
Unfallgutachten

Wenn Sie nicht am Unfall nicht die Schuld tragen, besitzen Sie einen Anspruch auf die freie Wahl Ihres Kfz-Gutachters. Und das Beste hierbei – Sie zahlen nichts!

Langjährige
Expertise

Sämtliche unserer Partner wurden sorgsam von uns ausgewählt, um stets in Ihrem besten Interesse zu handeln. Unseren Kfz-Gutachtern entgeht kein Schaden!

Matthias Bauer

Leiter Schadensmanagement

Über meine Person

Hallo, ich bin Matthias Bauer und sorge dafür, dass Sie Ihr hochwertiges Gutachten in kürzester Zeit erhalten und sich um nichts kümmern müssen. Des weiteren bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner, bei der Schadensabwicklung ihres Haftpflichtschadens.
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Daniel L. Aguirre

Geschäftsführer

Über meine Person

Hallo, ich bin Daniel L. Aguirre und sorge dafür, dass unsere Mitarbeiter alle Möglichkeiten haben, um Ihnen den best-möglichen Service zu garantieren.
Jetzt Kfz-Gutachter finden

Tom Schwarz

Vertriebsmitarbeiter

Über meine Person

Hallo, ich bin Tom Schwarz, Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Partner vom DGD werden wollen.
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Paul Köhler

Leiter Entwickler

Über meine Person

Hallo, ich bin Paul Köhler und führe die Entwicklung. Ich bin zuständig für die digitale Infrastruktur, damit sorge ich dafür, dass Ihre persönlichen Daten in Sicherheit sind.
Jetzt Kfz-Gutachter finden

Unfall gehabt? Jetzt Kfz-Gutachter verständigen!

Rufen Sie jetzt an
und lassen Sie sich kostenlos beraten!

Die Gesichter hinter Deutscher Gutachter Dienst

Wir als Ihr Kfz-Gutachter für Elektroautos und Hybride

Kostenloses Gutachten & direkte Begutachtung

Wir fahren an die Stelle, wo Sie unsere Hilfe benötigen. Dort angekommen nehmen wir unverzüglich den entstandenen Schaden auf und erstellen Ihr Schadensgutachten - komplett kostenlos!

Ausgleich der Wertabnutzung & Nutzungsausfall

Neben dem Schaden fließt in das endgültige Unfallgutachten auch der durch den Unfall entstandenen Wertverlust sowie die Kosten, die der Nutzungsausfall verursacht, mit ein.

Sie bleiben auf keinen Kosten sitzen

Als Geschädigter übernimmt die gegnerische Versicherung den gesamten schaden, der von Kfz-Gutachter für Elektroautos und Hybride ermittelt wird.

Erhalten Sie die exakte Schadenshöhe

Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ermitteln wir die exakte Schadenshöhe. Das aufgestellte Prognoserisiko liegt dabei selbstverständlich beim Sachverständiger.

Komplette Rundumbetreuung

Vom Schadensfall bis hin zur endgültigen Schadensabrechnung mit der Versicherung sind wir an Ihrer Seite und helfen Ihnen!

Anerkannt & etabliert

Mit über 40 Partnern in der gesamten Bundesrepublik erstellen wir professionelle Schadensgutachten!

Nachhaltig auch bei der
Unfallgutachtenerstellung

Wir tragen zum Klimaschutz bei und pflanzen für jeden Auftrag den Sie uns erteilen einen Baum. Folgende Zertifikate zeigen, was wir seit April, 2021 erreicht haben. Mit jeder Beauftragung helfen Sie mit unsere Natur zu schützen.

Schaden360 Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014, Az.: 22 U 171/13)

www.schaden360.de

Bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen!

Häufige Fragen

Wie können wir Ihnen helfen? Der DGD hat es sich zur Aufgabe gemacht, Kfz Unfallgutachten für Sie einfach, schnell und unkompliziert abzuwickeln, sodass Sie Ihre Aufmerksamkeit auf die wesentlichen Dinge im Leben richten können.

Das bedeutet für Sie: Wir klären alles mit der gegnerischen Versicherung & Ihrem Anwalt oder stellen Ihnen einen hochqualifizierten Rechtsbeistand zur Seite. Jederzeit können Sie uns erreichen unter: 0800 009 5000

Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn es sich um einen Haftpflichtschaden handelt und Sie keine Teilschuld tragen. Das bedeutet, Ihr Unfallgegner, welcher den Unfall verursacht hat, trägt zu 100% die Schuld. Unser Honorar rechnen wir immer mit der gegnerischen Versicherung ab, sprich mit der Versicherung des Unfallverursachers.

Im Falle eines Haftpflichtschadens und nach der Erstellung des Kfz-Gutachtens können Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.

Dies hat den Hintergrund, dass die Beschädigungen Ihres Fahrzeugs anhand einer ausführlichen Lichtbilddokumentation im Kfz-Gutachten festgehalten wird. Das heißt, dass der Schaden, auch wenn Ihr Fahrzeug bereits repariert wurde, immer noch anhand unseres hochwertigen Kfz-Gutachtens nachvollzierbar ist.

Im Gegensatz zu einem Kaskoschaden haben Sie bei einem Haftpflichtschaden Anspruch auf freie Werkstattwahl. Sie können in diesem Fall frei entscheiden, in welche Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen.

Bei der konkreten Abrechnung handelt es sich um Schadensersatz in Form der Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands, welchen Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte. Das heißt, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht und fachmännisch in einer entsprechenden Reparaturwerkstatt instandgesetzt wird.

 

Bei der fiktiven Abrechnung handelt es sich um die Form des monetären Schadensersatzes auf Grundlage der im Kfz-Gutachten festgestellten Schadensersatzansprüche. Umgangssprachlich sagt man dazu auch „man lässt sich den Schaden ausbezahlen“. Bei der fiktiven Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Versicherung des Unfallverursachers das Recht hat, gewisse Positionen erst nach Behebung des Schadens an Sie zu bezahlen. Des Weiteren wird bei der fiktiven Abrechnung immer nur der Nettobetrag an Sie bezahlt.

Sie erhalten ein Ersatzfahrzeug, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Verbleib des Fahrzeuges in einer Werkstatt zur Reparatur. Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden, haben Sie in der Regel 14 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen, dies entspricht dem Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Um ihre Ansprüche genau zu prüfen und am Ende nicht auf den Kosten des Ersatzfahrzeugs sitzen zu bleiben empfehlen wir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

 

Welchen Ersatzwagen Sie erhalten ist abhängig von Ihrem Fahrzeug, die Fahrzeuge sind in verschiedene Klassen eingeteilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Mittelklasse-Fahrzeug fahren und dieses entsprechend beschädigt wurde, steht Ihnen auch ein gleichwertiges Mittelklasse-Fahrzeug zu.

Sie haben einen Anspruch auf ein Kfz-Gutachten, welches die gegnerische Versicherung bezahlen muss, wenn Sie der Geschädigte sind und es sich nicht um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellschaden ist ein Schaden bis zu einer Schadenshöhe von ca. 750€. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, dürfen Sie gerne einen unserer Sachverständigen kontaktieren. Dieser kann Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten, um zu klären, ob der Schaden über die Bagatellgrenze hinausgeht.

Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug durch jemand Fremdes beschädigt wird und dieser die Beschädigung nicht mutwillig veranlasst hat. Dabei gibt es nicht nur Haftpflichtschäden zwischen zwei Fahrzeugen. Es handelt sich auch um Haftpflichtschäden, wenn ein Hund Ihr Fahrzeug verkratzt, jemand mit dem Fahrrad oder ähnlichem an Ihrem Auto hängen bleibt oder gar ein Ziegel eines fremden Hauses auf Ihr Fahrzeug fällt. Beim Haftpflichtschaden handelt es sich immer um Ansprüche gegenüber der Versicherung des Schadensverursachers auch „Unfallgegner“ genannt.

 

Um einen Kaskoschaden handelt es sich, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird und für den Schadensersatz niemand haftend gemacht werden kann. Das heißt, wenn Ihr Fahrzeug z.B. durch elementare Ereignisse (Wetter) beschädigt wird, Ihr Fahrzeug geklaut wird, Sie Ihr Fahrzeug durch einen Fahrfehler oder ähnliches beschädigen, dann ist das ein Kaskoschaden. Bei einem Kaskoschaden handelt es sich immer um Schadensersatzansprüche an die eigene Versicherung.

Wir empfehlen prinzipiell immer einen Rechtsbeistand bei Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche. Bei eindeutiger Schuld des Unfallverursachers trägt die Kosten des Anwalts ebenfalls die gegnerische Versicherung. Haben Sie zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht, sind Sie definitiv abgesichert.

Doch noch eine andere Frage? Melden Sie sich gerne per E-Mail an info@deutscher-gutachter-dienst.de oder rufen uns unter 0800 009 5000 an.

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